Abschrift
Rechts- und Patentanwälte
Fax: 061Postfach
64602 Bensheim
Uwe Stierand
Evaweg 0906179 Steuden
272/99T01 fi/D23115 12.03.99 Durchwahlnummer Sekretariat:
>Ehel./ Stierand RA
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Sehr geehrter Herr Stierand,
die Eheleute
, Am
39, 64
haben uns mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt.
Unsere Mandantin. Frau Gerda
, hatte sich bei Ihnen für einen kostenlosen Eintrag in Ihre Homepage im Internet unter der Adresse http://www.rassehunde.de beworben. Nach einigem Schriftverkehr haben unsere Mandanten diese Bewerbung widerrufen und Sie aufgefordert, sowohl den Namen unserer Mandaten als auch die Zwingerbezeichnung "vom
" aus Ihrer Homepage zu löschen. Wie wir uns überzeugen konnten, sind Sie dieser Aufforderung bis heute, dem 12.03.1999, nicht nachgekommen.
Wir haben Sie nunmehr letztmals aufzufordern, den Namen unseres Mandanten sowie die Bezeichnung seines Zwingers "Zwinger vom
" bis spätestens zum
20.03.99
von Ihrer Homepage zu entfernen.
Sie haben weiterhin auf Ihrer Homepage folgenden Text veröffentlicht:
"Nachdem eine
- Züchterin ebenfalls den Antrag stellte auf unsere kostenlose Züchterliste übernommen zu werden, stellte sich in dem obligatorischen Gespräch heraus, daß Frau
offensichtlich der gewerberechtlich unangemeldeten, tierschutzrechtlich ungenehmigten und auf jeden Fall am Steuerrecht vorbeigehenden Hundezucht nachgeht."
Diese hier von Ihnen aufgestellten Tatsachenbehauptungen sind nachweislich falsch. Die Behauptungen sind dazu geeignet, unsere Mandanten in ihrem Kredit zu gefährden. Aufgrund Ihres gesetzwidrigen Verhaltens steht unseren Mandanten ein Anspruch auf Unterlassung Ihnen gegenüber zu.
Unsere Mandanten haben uns bevollmächtigt, Ihnen vor Einleitung gerichtlicher Schritte Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung des Streitverhältnisses zu geben. Wir haben Sie hiermit Namens und in Vollmacht unserer Mandanten aufzufordern, sich ihnen gegenüber zu unseren Händen zu verpflichten.
a) Es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von DM 10.001,00 (in Worten: Deutsche Mark zehntausendundeine) zu unterlassen, öffentlich zu behaupten, unsere Mandanten gingen der gewerberechtlich unangemeldten, tierschuztrechtlich ungenehmigten und auf jeden Fall am Steuerrecht vorbeigehenden Hundezucht nach,b) unseren Auftraggebern, die durch unsere Einschaltung entstandenen Kosten auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von DM 5.000,00 DM zu erstatten.
Die bei uns entstandenen Anwaltskosten berechnen sich wie folgt:Gegenstandswert: 5.000,000 DM
Geschäftsgebühr §§ 11 , 118 I 1 , 6 I BRAGO 9.75/10 312,00 DM
Post- / Telekommunikationsentgelte § 26 BRAGO 40,00 DM
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Zwischensumme netto 352,00 DM
16 % Mehrwertsteuer § 25 BRAGO 56,32 DM
Auslagen 40,00 DM
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SUMME 448,32 DM
Wir weisen darauf hin, daß nur durch die Abgabe der vorstehenden Erklärungen für deren Eingang wir uns den
30.03.1999
vorgemerkt haben, die Wiederholungsgefahr für den unseren Mandanten zustehenden Unterlassungsanspruch und damit auch das Rechtsschutzbedürfnis für die Einleitung gerichtlicher Schritte ausgeräumt werden können. Ihre Kostenerstattungspflicht ergibt sich unter den rechtlichen Gesichtspunkten sowohl des Schadensersatzes als auch der auftragslosen Geschäftsführung wegen.
Sollten Sie die Frist ungenutzt verstreichen lassen, werden wir unseren Mandanten empfehlen, unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut
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Rechtsanwalt
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