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VDH - Hundezüchter - Sie sagen, nur Rassehundewelpen mit Ahnentafeln mit dem Gütesiegel ...
Öffentliche Sitzung der                        Darmstadt, den 15.09.999
2. Zivilkammer
Landgerichts
 

- 2 O 163/99 -
 

Gegenwärtig:             In dem einstweiligen Verfügungs-Verfahren

Vorsitzender Richter am Auf Wunsch meiner Anwältin wurde natürlich auch dieser Name geschwaertzt
Landgericht Keller Auf Wunsch meiner Anwältin wurde natürlich auch dieser Name geschwaertzt
                                                                            beide wohnhaft: Auf Wunsch meiner Anwältin wurde natürlich auch dieser Name geschwaertzt
Richter am Landgericht Auf Wunsch meiner Anwältin wurde natürlich auch dieser Name geschwaertzt
Breuer

Richter am Landgericht
Beate                                                                 - Verfügungskläger -

                              Proz.bev.: Rechtsanwalt Auf Wunsch meiner Anwältin wurde natürlich auch dieser Name geschwaertztFach Bn 17

Justizangestellte Römer
als Urkundsbeamtin der
Geschäftsstelle

                                                                          g e g e n

                                                                                Uwe  S t i e r a n d,
                                                                                Evaweg 09, 06179 Steuden

                                                                                - Verfügungsbeklagter -

                                Proz.bev.: Rechtsanwältin Auf Wunsch meiner Anwältin wurde natürlich auch dieser Name geschwaertzt, Fach Bn 35
 

                                               erschienen bei Aufruf der Sache:

                                                die Verfügungsklägerin zu 2) in Person
                                                und Rechtsanwalt Auf Wunsch meiner Anwältin wurde natürlich auch dieser Name geschwaertzt, Fach Bn 17,

                                                für den Verfügungsbeklagten:
                                                Rechtsanwältin Auf Wunsch meiner Anwältin wurde natürlich auch dieser Name geschwaertzt, Fach Bn 35.
 
 
 

Der Verfügungsklägervertreter stellte die Anträge aus der Antragsschrift vom 24.03.1999
 

Die Verfügungsbeklagtenvertreterin stellte den Antrag aus dem Schriftsatz vom 12.07.1999

Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage schlossen die Parteien nachstehenden
 
 

V e r g l e i c h

1. Der Verfügungsbeklagte verpflichtet sich, sämtliche Einträge betreffend die Verfügungskläger aus seiner Homepage Rassehunde.de herauszunehmen, und zwar bis spätestens zum 15.10.1999
 

2. Der Verfügungsbeklagte verpflichtet sich, nicht öffentlich zu behaupten, daß die Verfügungskläger eine tierschuztrechtliche nicht genehmigte und am Steuerrecht vorbeigehende Tätigkeit nachgehen.
 

3. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten dieses Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

4. Dem Verfügungbeklagten wird nachgelassen, den Vergleich durch Einreichung eines Schriftsatzes bis zum 06.10.1999 zu widerrufen.
 

Der Vergleich wurde den Parteien aus der im Bildschirm ersichtlichen Fassung vorgelesen und von ihnen genehmigt -

                                                    - beschlossen und verkündet -
 

Für den Fall des Widerrufes des Vergleichs wird Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf
 

                               Mittwoch, den 27. Oktober 1999, 09:00 Uhr, Saal 101.
 

Keller                                                                                                                                   Römer
 

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