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VDH - Hundezüchter - Sie sagen, nur Rassehundewelpen mit Ahnentafeln mit dem Gütesiegel ...
Öffentliche Sitzung der Darmstadt, den 15.09.999
2. Zivilkammer
Landgerichts
- 2 O 163/99 -
Gegenwärtig: In dem einstweiligen Verfügungs-Verfahren
Vorsitzender Richter am
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Landgericht Keller![]()
beide wohnhaft:![]()
Richter am Landgericht![]()
BreuerRichter am Landgericht
Beate - Verfügungskläger -Proz.bev.: Rechtsanwalt
Fach Bn 17
Justizangestellte Römer
als Urkundsbeamtin der
Geschäftsstelleg e g e n
Uwe S t i e r a n d,
Evaweg 09, 06179 Steuden- Verfügungsbeklagter -
Proz.bev.: Rechtsanwältin
, Fach Bn 35
erschienen bei Aufruf der Sache:
die Verfügungsklägerin zu 2) in Person
und Rechtsanwalt, Fach Bn 17,
für den Verfügungsbeklagten:
Rechtsanwältin, Fach Bn 35.
Der Verfügungsklägervertreter stellte die Anträge aus der Antragsschrift vom 24.03.1999
Die Verfügungsbeklagtenvertreterin stellte den Antrag aus dem Schriftsatz vom 12.07.1999
Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage schlossen die Parteien nachstehenden
V e r g l e i c h
1. Der Verfügungsbeklagte verpflichtet sich, sämtliche Einträge betreffend die Verfügungskläger aus seiner Homepage Rassehunde.de herauszunehmen, und zwar bis spätestens zum 15.10.1999
2. Der Verfügungsbeklagte verpflichtet sich, nicht öffentlich zu behaupten, daß die Verfügungskläger eine tierschuztrechtliche nicht genehmigte und am Steuerrecht vorbeigehende Tätigkeit nachgehen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten dieses Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
4. Dem Verfügungbeklagten wird nachgelassen, den Vergleich durch Einreichung eines Schriftsatzes bis zum 06.10.1999 zu widerrufen.
Der Vergleich wurde den Parteien aus der im Bildschirm ersichtlichen Fassung vorgelesen und von ihnen genehmigt -
- beschlossen und verkündet -
Für den Fall des Widerrufes des Vergleichs wird Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf
Mittwoch, den 27. Oktober 1999, 09:00 Uhr, Saal 101.
Keller Römer
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