Hundesteuer - Bürgerinitiative und Interessengemeinschaft deutscher Hundefreunde gegen die Hundesteuer Hundesteuer - Bürgerinitiative und Interessengemeinschaft deutscher Hundefreunde gegen die Hundesteuer  
„Bürgerinitiative & Interessengemeinschaft
Deutscher Hundefreunde gegen die Hundesteuer“
Zweigstelle Plauen
Matthias Böhm
Breitscheidstr. 80
08525 Plauen
Tel. & Fax 03741/525887

Plauen, den 13.04.1999

Sehr geehrte Damen und Herren

Das Thema Hundesteuer ist für unsere Bürgerinitiative insoweit gewichtig, da die Hundesteuer künftig für bevorstehende Landtags- u. Kommunalwahlen in den einzelnen Bundesländern von uns, gemeinsam mit weiteren Tierschutzorganisationen, bundesweit zum politischen Wahlkampfthema erhoben werden soll.
Dies geschieht in Form von Öffentlichkeitsarbeit und Information, zumal die Hundesteuer in Deutschland nach Meinung von Finanz- u. Rechtswissenschaftlern kein juristisches, sondern ein rein politisches Problem darstellt, für die von Seiten der Kommunen keinerlei Erhebungszwang besteht.
Viele europäische Länder haben den Sinn und die Notwendigkeit des Hundesteuerwegfalles klar erkannt, indem sie diese Luxusbesteuerung für Hundehaltung sinnvollerweise, aber auch aus ethisch, moralisch und verfassungsrechtlichen Bedenken, ganz abgeschafft haben, obwohl in einigen Ländern mehr Hunde gehalten werden als in der BRD (England, Frankreich).

In allen Bundesländern wird deshalb von vorgefertigten Mustersatzungen (kommunales Abgabengesetz) des Städte- u. Gemeindebundes abgeschrieben.
Hundesteuer gab es schon immer, woraus Kommunalpolitiker ein Gewohnheitsrecht für alle Zeiten ableiten wollten. Wie wir es nun mal leider gewohnt sind, handelt es sich auch bei Ihren Angaben um reine zweckbezogene Alibiargumente um der übrigen Bevölkerung die Rechtmäßigkeit der Hundesteuer zu suggerieren mit der Zielsetzung finanzpolitischer Interessenswahrung (Fiskalzweck) für die öffentlichen Kassen der Kommunen und Gemeinden. Hierbei muß betont werden, daß gerade für Großstädte, wegen der hohen Steuersätze, die Hundesteuer eine enorm lukrative Geldeinnahmequelle bedeutet.

1). Der Hund als einziges Tier im gesamten Tierreich wird besteuert.
Unter Anwendung kommunalem Steuerfindungs- und Selbstverwaltungsrechts wird die tief emotionale Liebe und Zuneigung des Bürgers zu seinem Hund für kommunalfinanzpolitische Interessen (Fiskalzweck) schamlos mißbraucht, die Steuerbetragshöhe wird, je nach finanziellem Bedarf der öffentlichen Kassen, von Kommunen willkürlich festgesetzt, die Hundesteuersätze in Zeitabständen prozentual drastisch erhöht, wie dies sonst bei keiner anderen Steuerart möglich und durchführbar wäre.
Dies war wohl auch der Grund, weshalb die kommunalen Spitzenverbände jahrelang Druck auf die Landespolitik ausübten, die Hundesteuer als Landesgesetz mit aufgezeigten Grenzen für die Kommunen endlich in die kommunale Steuerhoheit zur kommunalen Selbstverwaltung zu überlassen. Den Kommunen sind somit bei der Besteuerung für Hundehaltung durch den Landesgesetzgeber keinerlei Grenzen mehr aufgezeigt, der Willkür zur Geldbeschaffung durch die Kommunen ist dadurch Tür und Tor geöffnet.
2). Eine steuergerechte Gleichbehandlung wie sonst bei allen anderen Steuerarten selbstverständlich, wird aus Gründen kommunalfinanzieller Interessen den Hundefreunden verwehrt; die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Hundehalters bleibt unberücksichtigt.
» Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz: Art.3 Abs1 GG «

3). Die Witwe, die nur knapp sich über dem Sozialhilfesatz befindet, muß für ihren Mischlingsfindling, den sie aus Mitleid und gegen Vereinsamung aus dem Tierheim zu sich genommen hat, denselben hohen Steuerbetrag für ihren Hund entrichten wie der reiche Industrielle für seinen teuren und wertvollen Rassehund. Oder wenn eine alte Frau ihre kleine Rente mit ihrem Hund verzehrt, so setzt sich der Fiskus ungeniert mit zu Tisch und hält groß die Hand auf »Das ist zutiefst unsozial und ungerecht«

4). Für den kleinsten Hund wird derselbe Steuersatz abverlangt, wie für den größten. Ab dem zweiten und jeden weiteren Hund wird der doppelte Steuersatz „Steuerprogression“ vom Ersthund abverlangt; das gibt es bei keiner anderen Steuerart .
»Diskriminierung einer hundeliebenden Minderheit ohne Lobby«

5). Wegen der Steuerhöhe und der Steuerprogression, insbesondere bei einer Mehrhundehaltung, erfüllt die Hundesteuer den Tatbestand einer Erdrossellungssteuer mit substanzverzehrendem Charakter die das Recht am Eigentum gefährdet. Art. 14 GG schützt das Eigentum; der Eigentümer eines Lebewesens darf nicht schlechter gestellt werden, als der Eigentümer einer Sache.
Hundefreunde in unserem Land gehören nicht gerade zu den Großverdienern der Nation. Sie finanziell bluten zu lassen nur weil sie ein Herz für Tiere haben und Hunde lieben, ist ein politischer Skandal für unser sozialdemokratisches Gemeinwesen, ein steuerrechtliches Unding.
» Das ist willkürlich und machtmißbräuchlich; das ist undemokratisch «
 

In der Geschichte der BRD mußten Minderheiten ohne Lobby immer leidvolle Erfahrungen machen.

Für finanzielle Interessen öffentlicher Kassen wurden Hundefreunde in unserem Lande über viele Jahrzehnte zu lange finanziell geknebelt; es wurde durch politisch strategische Handlungsweisen suggestiv Einfluß ausgeübt auf die unbefangene und freie Meinungsbildung der Nichthundehalter gegen die Hundefreunde, mit Reizbegriffen wie Hundekot, Kampfhund, Gefahr und Belästigung der Allgemeinheit durch Hunde usw. nur um die Rechtmäßigkeit einer Hundesteuer der übrigen Bevölkerung zu suggerieren.

» Das ist eine besonders miese politische Strategie zur Aufrechterhaltung der Hundesteuer «

Wir wollen keine Entschuldigung für politischen Machtmißbrauch; wir fordern nur die längst überfällige Abschaffung der Hundesteuer auch für Deutschland, wie dies schon in mehreren europäischen Ländern so geschehen.
Es gibt noch zum Glück viele Politiker in unserem Lande welche für die Abschaffung der Hundesteuer sind und unseren Kampf gegen die Hundesteuer in Deutschland auch politisch unterstützen, die jedoch leider mit Stimmenmehrheit in den Gemeinderatsfraktionen und im Landtag sich in der Minderheit befinden: an diese Politiker wollen wir uns wenden; damit sie Einfluß ausüben auf ihre Fraktionskollegen. Wir suchen nämlich für künftige Landtags- und Kommunalwahlen die politische Partei die dazu bereit ist sich schützend vor die Hundefreunde in unserer Gesellschaft zu stellen, um auf das Wählerverhalten der tierliebenden Bürger Einfluß zu nehmen.
Es ist eine offene Frage ob die Hundesteuer eine zweckmäßige und sinnvolle Steuer ist. Sie gehört sicherlich zu den Bagatellsteuern die schon alleine wegen ihres Aufwandes abgeschafft werden müßte.
Auch von ihrem gesundheits- und ordnungspolitlschen Zweck her ist die Hundesteuer nach Meinung von Finanz- und Rechtswissenschaftlern nicht mehr unbedenklich.
Untersuchungswürdig wäre daher die Rechtfertigung des Eindämmungsversuchs durch Steuer, die Höhe der Steuer, vor allem jedoch die Gerechtigkeit des Besteuerungssystems.
» Die alles unter dem Aspekt des Art.3 Abs,1 GG «

Hunde sind ein Stück Natur, sie geben Nähe zu etwas Lebendigem. Sie entspannen, wirken dem Alltagsstreß entgegen und sorgen somit für unser körperliches und seelisches Wohlbefinden. Was dem Menschen gut tut und somit die Krankenkassen deutlich entlastet, das darf nicht mit einer Steuer erschwert werden. Zudem hält die Hundehaltung in unserem Land eine ganze Industrie am Leben mit hunderttausenden von Arbeitsplätzen wovon der Staat wiederum erhebliche steuerliche Vorteile hat.
Der Vorstand unserer Bürgerinitiative wendet sich in dieser leidigen Angelegenheit der Hundesteuer in nächster Zeit auch an die bundespolitischen Parteien der Regierungskoalition und der Opposition des Deutschen Bundestages. Dabei bleibt Belanglos, daß die Hundesteuer lediglich eine kommunale Steuer ist.
Hier kann nur der Druck von oben kommen und dafür wird auch die Bundespolitik, sowie auch die Landespolitik in die Pflicht genommen.

Wir sind gerne dazu bereit, in dieser für unser Land recht traurigen und für die Politiker zutiefst beschämenden Angelegenheit einer Besteuerung für die Liebe zum Mitgeschöpf „HUND" in einem Gespräch und auf sachlicher und vernünftiger Ebene zu führen.

Gerne steht die BI für evtl. Rückfragen zur Verfügung.
 
 
 
 
 

Zusammenfassung

Die Hundesteuer wird künftig für bevorstehende Landtags- u. Kommunalwahlen in den einzelnen Bundesländern von unser Bürgerinitiative, gemeinsam mit weiteren Tierschutzorganisationen, bundesweit zum politischen Wahlkampfthema erhoben, in Form von Öffentlichkeitsarbeit und Information; zumal die Hundesteuer in Deutschland nach Meinung von Finanz- u. Rechtswissenschaftlern kein juristisches, sondern ein rein politisches Problem darstellt, für die von Seiten der Kommunen keinerlei Erhebungszwang besteht.
Hierbei muß betont werden, daß gerade für Großstädte, wegen der hohen Steuersätze, die Hundesteuer eine enorm lukrative Geldeinnahmequelle bedeutet.

Der Hund als einziges Tier im gesamten Tierreich wird besteuert.
Für den kleinsten Hund wird derselbe Steuersatz abverlangt, wie für den größten. Art. 14 GG schützt das Eigentum; der Eigentümer eines Lebewesens darf nicht schlechter gestellt werden, als der Eigentümer einer Sache.
Für finanzielle Interessen öffentlicher Kassen wurden Hundefreunde in unserem Lande über viele Jahrzehnte zu lange finanziell geknebelt; es wurde durch politisch strategische Handlungsweisen suggestiv Einfluß ausgeübt auf die unbefangene und freie Meinungsbildung der Nichthundehalter gegen die Hundefreunde, mit Reizbegriffen wie Hundekot, Kampfhund, Gefahr und Belästigung der Allgemeinheit durch Hunde usw. nur um die Rechtmäßigkeit einer Hundesteuer der übrigen Bevölkerung zu suggerieren.
 
 
 

Vorschlag der Bürgerinitiative für einen Konsens zum Thema Hundesteuer

Da die generelle Abschaffung der Hundesteuer in Deutschland ein langwieriger politischer Weg ist, würden wir es als Bürgerinitiative von Seitens unserer Politiker als ersten Schritt in Richtung Zukunft sowie als Bürgernähe sehen, wenn in Plauen sich die auch von den Hundebesitzern und Tierfreunden gewählten Politiker für unsere Belange stark machen würden.

Daher würden wir es begrüßen, einen gemeinsamen Konsens zu finden, der folgendermaßen aussehen könnte:
 

? die Hundesteuersatzung vom 1.1.99 wird in seiner bestehenden Form abgelehnt
? die bis dahin geltende Hundesteuersatzung tritt wieder in Kraft
? eine Kampfhundesteuer gibt es nicht
? die Kommune dringt auf Einhaltung der sächsischen-  sowie der kommunalen Polizeiordnung.

Mit der Einhaltung der sächsischen und kommunalen Polizeiverordnung würde auch dem präventiven Verlangen genüge getan.
Außerdem möchte ich an dieser Stelle mit Nachdruck auf das Schreiben vom sächs. Staatsministerium vom 19.11.98 verwiesen, in dem Frau Dr. Prokert eindeutig auf die kommunale Polizeiverordnung der Stadt Plauen hinweist, in dieser das Halten von gefährlichen Hunden noch detaillierter als in den Bestimmungen des sächsischen Landesrechtes geregelt wird. Des weiteren wurde in diesem Schreiben auch auf den bewußten Verzicht der Benennung bestimmter Hunderassen, sondern die Regelung über Verhalten und Charaktereigenschaften des Einzeltiers hingewiesen. Mit freundlicher Hochachtung
 


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